KI-Transparenz im Syllabus
Als Lehrende sind Sie dazu verpflichtet, im Syllabus klar und deutlich den Umgang mit generativen KI-Systemen wie ChatGPT & Co. zu erläutern. Grundlegend stehen Ihnen vier Ansätze zur Verfügung, um GKI in Ihren Lehrveranstaltungen zu integrieren. In dem Dokument finden Sie konkrete Anleitungen, wie Sie KI in der Lehrveranstaltung einsetzen können – und auch Textbausteine für den Syllabus.
Grundlegend stehen Ihnen vier Ansätze zur Verfügung, um GKI in Ihren Lehrveranstaltungen zu integrieren. Wählen Sie das Modell, das Ihre Lehrziele
am besten unterstützt und fördern Sie so einen kompetenten Umgang mit zukunftsweisenden Technologien.
1. Uneingeschränkte Nutzung von KI
Studierende dürfen KI frei nutzen und erhalten maximale Flexibilität, müssen aber für die Richtigkeit der KI-Ergebnisse selbst einstehen. Arbeiten dürfen nicht überwiegend von KI erstellt sein; Eigenständigkeit bleibt verpflichtend.
2. Selektiver Einsatz spezifischer KI-Tools
Es werden nur bestimmte KI-Tools erlaubt, die im Kurs thematisiert werden. Ziel ist der kontrollierte Einsatz und die Förderung kritischen Umgangs. Auch hier gilt: KI darf unterstützen, aber nicht die gesamte Leistung ersetzen.
3. Gezielte KI-Einbindung mit klaren Nutzungsgrenzen
KI darf für klar definierte Teilaufgaben eingesetzt werden (z. B. Ideenfindung, Textüberarbeitung), jedoch nicht für komplette Textabschnitte oder die finale Argumentation. So bleibt die Eigenleistung gesichert.
4. Keine Nutzung von KI erlaubt
KI wird vollständig ausgeschlossen, um Basiskompetenzen zu stärken und eigenständige Leistungen sicherzustellen.


