Ja, aber nur in eingeschränktem Umfang. Laut Studien- und Prüfungsordnung (§13 Abs. 6) muss jede Bewertung inhaltlich von der Lehrperson selbst begründet werden – KI darf höchstens als Vorarbeit genutzt werden.
siehe:
Basics: Was die Stupo zur KI sagt
Basics: KI-Leitfaden für die Lehre